
Schadensgutachten können an Fahrzeugen aller Art - bei Haftpflicht - und Kaskoschäden - in Auftrag gegeben werden. Wir ermitteln alle zur Beweissicherung und zur Schadensregulierung erforderlichen Angaben und Werte. Diese Gutachten sind verkehrsfähig, klären Sachverhalte und sichern Ansprüche.
Sie werden bei Oldtimern und Wettbewerbsfahrzeugen individuell und manuell erstellt.

Der Schadensbericht dient einer Begutachtung von Schäden bei der Fahrzeugbesichtigung im KFZ-Betrieb, wo das Fahrzeug repariert wird. Dabei findet eine Reparaturabsprache statt, jedoch keine Schadenskalkulation. Diese wird auf Basis vorgegebener Kriterien erstellt, wenn dies mit uns besonders vereinbart wurde. Eine Überprüfung der Werkstatt-Reparaturrechnung ist nach Vereinbarung möglich.

Diese spezielle Form des Schadensgutachtens bietet sich an, wenn Schäden an Fahrzeugen vorliegen, die beim Transport entstanden sind. Transportschaden-Gutachten werden sowohl für Neu- als auch für Gebrauchtfahrzeuge ( Oldtimer/Youngtimer -Transport ) zur Sicherung von Ansprüchen aus der Transportversicherung erstellt.

Der Wiederbeschaffungswert (oder Händlerverkaufspreis) ist der Preis, den der Käufer aufwenden muss, um ein gleichwertiges und gleichartiges Ersatzfahrzeug bei einem einschlägigen Fachhändler zu erwerben.
Aktuelle internationale Verkaufserlöse bzw. Auktionsergebnisse
Neupreis, Sonderausstattung und Zubehör
Bereifung, Typen- und Konstruktionsänderung
Alter und Marktgängigkeit
Aktuelle Marktsituation bei Old-/Youngtimern und Superklassikern
Betriebsleistung und Erhaltungszustand
Besitzverhältnisse und Einsatzart
Werterhöhende Instandsetzungsaufwendungen
Alt- bzw. Vorschäden
Notwendige Instandsetzungen und Aufwendungen
Einschlägige Bestimmungen für historische Fahrzeuge (Herkunft und Historie)
Egal ob Haftpflicht-, Kasko- oder Transportschaden – wir sichern Ihre Ansprüche durch ein präzises, verkehrsfähiges Gutachten und unterstützen Sie bei der Schadensregulierung.